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Thema: Arbeitslosengeld I bei Kündigung in der Probezeit

  1. #1

    Maxx Maxx ist offline

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    Arbeitslosengeld I bei Kündigung in der Probezeit

    Ich habe mich leider für die falsche Stelle entschieden. Steht mir auch Arbeitslosengeld zu, wenn ich in der Probezeit kündige?

  2. #2

    Ursel Ursel ist offline

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    Du hast drei Monate Sperre, wenn du selbst kündigst, außer die Arbeit ist unzumutbar. Besser wäre es, wenn dein Arbeitgeber dir kündigen würde - wenn du schon insgesamt 12 Monate in Deutschland gearbeitet hast, dann bekommst du gleich dein Geld.

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