Folgende Situation: Person x wird demnächst Arbeitslosengeld I beziehen, wohnt aber mit Person y zusammen (Person y ist Angestellter) - Wird dann das Geld von Person y mit angerechnet?
Papillon
Folgende Situation: Person x wird demnächst Arbeitslosengeld I beziehen, wohnt aber mit Person y zusammen (Person y ist Angestellter) - Wird dann das Geld von Person y mit angerechnet?
Harald52
Nein, das Arbeitslosengeld I steht jedem zu, der eingezahlt hat. Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld II ist dabei unerheblich, wo du wohnst oder mit wem und was dein Partner etc. verdient. Die Höhe wird prozentual vom letzten Verdienst errechnet.