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Thema: Erstattung von Fahrtkosten

  1. #1

    Ariane Ariane ist offline

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    Erstattung von Fahrtkosten

    Kann ich die Kosten für die Fahrt zum Bewerbungsgespräch von der jeweiligen Firma, die mich eingeladen hat, erstattet bekommen? Innerhalb einer Stadt geht es nicht so ins Geld, aber wenn man sich deutschlandweit bewirbt, kanns teuer werden...

  2. #2

    HannesW HannesW ist offline

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    Die Kosten für das Vorstellungsgespräch trägt nach allgemeiner Auffassung gemäß § 670 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der Arbeitgeber, wenn er einen Bewerber zur Vorstellung aufgefordert hat. Er muß dem Bewerber dann alle Aufwendungen ersetzen, die dieser den Umständen nach für erforderlich halten durfte.
    Bei Anfahrt mit dem Pkw können die Kosten entsprechend der steuerlichen Pauschale für die Pkw-Nutzung abgerechnet werden. Flugkosten sind in der Regel nur nach vorheriger Absprache mit dem Arbeitgeber zu erstatten.
    Ich hoffe, das hilft weiter.

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