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Maxx
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Freistellung für Bewerbungsgespräch
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis Ende Juli. Ich weiß, daß ich danach nicht übernommen werde. Ich habe schon Bewerbungen verschickt und frage mich, wie ich das mit den Bewerbungsgesprächen machen soll. Muß mich mein derzeitiger Arbeitgeber für Bewerbungsgespräche freistellen? Oder muß ich mir Urlaub nehmen??
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Papillon
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Gem. § 629 des BGB muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für Jobinterviews freistellen. Dies gilt für befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse und für Ausbildungsverhältnisse. Natürlich darfst du nach Abgabe eins Antrags zur Freistellung nicht einfach der Arbeit fernbleiben - die Freistellung muss vom Arbeitgeber gewährt werden. Allerdings darf der Arbeitgeber diese unter den genannten Voraussetzungen nicht verweigern.
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