Marcus Tandler

Sternstunden der Bedeutungslosigkeit

Wieder gleich ein paar interessante Links heute morgen…

Die Wahrheit über Zeitarbeit
(via Focus Online)
Excellenter Artikel mit 12 Antworten auf die häufigsten Fragen rund ums Thema Zeitarbeit!

Erbsenzählerei im e-Recruiting: Der lange Weg zu mehr Transparenz
(via Crosswater Systems)
Toller Artikel von Herrn Kenk über die unterschiedlichen Messgrößen von Online Jobbörsen – wie kann ein Personaler die richtige Jobbörse finden? -> Herr Kenk hilft!

Henrico F. hat einen festen Job
(via Netzeitung)
Der wohl berühmsteste Arbeitslose Deutschlands, Henrico F., ist nach eigenen Angaben nach gut vier Monaten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen worden! Das waschen und rasieren, zu dem Ihm ja damals SPD Presswurst Kurt Beck aufforderte, war also scheinbar wirklich ein guter Tipp!

Und dann noch zwei lustige Webtipps – zum einen der hervorragende Artikel von Medienjournalist Stefan Niggemeier über den nächsten Betrugsfall bei einer nächtlichen Call-in-Show… Ich frage mich echt, wieso es immer noch so viele gibt (und dann vorallem noch Nachts!), die auf so einen Scheiß Bockmist reinfallen!? Stehende Ovationen aber für Stefan, der sich die “Sendung” ganze 2 Stunden angeschaut hat – ich hoffe wirklich, dass er davon keine bleibenden Schäden zurückbehalten hat! :-)

Und zum Thema “Saufen mit Putin” noch ein nettes Video vom G8-Gipfel vom neuen französischen Präsident Nicolas Sarkozy – willkommen in der Politik Oberliga ;-)

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4 Reaktionen zu “Sternstunden der Bedeutungslosigkeit”

  1. henricos wandel vom saulus zum paulus. mal sehen, wie lange es hält. was macht eigentlich florida rolf???

    jo am 15. June 2007 um 11:29 Uhr
  2. ohhh, gute Frage! Von dem hat man echt schon ewig nichts mehr gehört…

    Marcus am 15. June 2007 um 13:22 Uhr
  3. Ich weiß auch, wie Stefan Niggemeier das immer durchhält. Bereits nach fünf Minuten zuckt bei mir der Zeigefinger meiner rechten Hand und ich muß umschalten.

    vandyrk am 16. June 2007 um 08:22 Uhr
  4. Bin immer gut gewaschen und rasiert, aber trotzdem…..!

    Welche Rechtsnorm beschreibt, dass ein privatrechtlich dienstleistender Aushilfsangestellter einer Verfolgungsbehörde gegen straffällige Arbeitgeber und Firmen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung/Ausländerüberlassung ermitteln muss bei der er sich um eine spätere Anstellung beworben hat bzw. bewerben möchte?

    Bundestagsausschuss zum Umgang mit dem gesetzlichen und politischem Auftrag der verstärkten Verfolgung illegaler (Ausländer-) Beschäftigung und dem informellen Ziel der Verfolgung von Arbeitgebern, durch einen gutgläubigen Ostdeutschen in befristeten privatrechtlichen (Aushilfs-) Angestelltenverträgen.

    Bundestag 19.11.2003
    Die BA und die Behörden der Zollverwaltung sowie ihre Beamten haben bei der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die in unmittelbaren Zusammenhang mit einem der in § 304 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) genannten Prüfgegenstände stehen, dieselben Rechte und Pflichten wie Behörden und Beamte des Polizeivollzugsdienstes nach den Vorschriften der Strafprozessordnung und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten; die Beamten der Zollverwaltung sind insoweit Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft (§ 306 Abs. 3 SGB III). Damit handelt es sich bei den hier wahrgenommenen Aufgaben zweifelsfrei um hoheitsrechtliche Tätigkeiten.

    Hierbei kann es sich um Aufgaben handeln, deren Dauer von vornherein zeitlich begrenzt ist und für die ein eigener Beamtenstab aus staatsorganisatorischen Gründen nicht aufgebaut werden kann oder soll.

    Die Übertragung von Prüfungen nach § 306 Abs. 3 SGB III als hoheitliche Aufgabe auf Zeitangestellte der BA kann deshalb aus Sicht des Petitionsausschusses nicht beanstandet werden. Aus der Tatsache, dass der Petent in befristeten Arbeitsverhältnissen hoheitliche Befugnisse wahrgenommen hat, kann er auch keinen Rechtsanspruch ableiten. Die Vorschrift ist nicht dazu bestimmt, insoweit subjektive Rechte zu schützen.

    pers. Anmerkung
    Ich glaube, dass diese Vorschrift ebenfalls nicht dazu bestimmt ist, die für verfassungsgemäß zuständige Personengruppen funktionell vorbehaltene Durchsetzung gesetzten Rechtes irgendwelchen in privatrechtlich b e f r i s t e t e n Dienstleistungsverhältnissen Angestellten aufzuzwingen, sodass diese dann unmittelbar hoheitliche Tätigkeiten der Eingriffsverwaltung, die als ständige Aufgaben zur Aufrechterhaltung staatlicher Ordnungen qualifiziert sind, in s a i s o n a l e r A u s h i l f e auszuführen haben!

    BAG-Leitsatz vom 23.1.2002, Urteil 7 AZR 461/00:
    “Bei Aufgaben, die der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im Bereich der Bauwirtschaft dienen, handelt es sich nicht um zeitlich begrenzte Tätigkeiten, sondern um Daueraufgaben“.
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann ein zusätzlicher, vorübergehender Arbeitskräftebedarf die Befristung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Dafür muss im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit einiger Sicherheit zu erwarten sein, dass für eine Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers über das vorgesehene Vertragsende hinaus kein Bedarf besteht. Hierüber ist zum erwarteten Arbeitsausfall eine Prognose zu erstellen, der konkrete Anhaltspunkte zugrunde liegen müssen. Eine bloße Unsicherheit über die künftige Entwicklung des Arbeitskräftebedarfs reicht für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses nicht aus.

    IAB
    Nach drei Jahren musste die AD-Bau das Personal auf 85 Beschäftigte reduzieren.
    Zum 1. Januar 1999 wurde sie einem lokalen Arbeitsamt zugeordnet und die Befristung der Arbeitsverträge aufgehoben.

    SPD
    Diesen Missbrauch stützt die Volkspartei SPD durch ihren Staatsminister, jetzt parlamentarischer Staatssekretär Rolf Schwanitz der anfänglich mit ganz gegenteiliger Meinung auftrat, die lautete: “Das ist kein haltbarer Zustand, das geht doch nicht. Hierzu muss ich unbedingt beim Landesarbeitsamt in Chemnitz vorsprechen“. Dann hat er sein Hemd gewechselt.

    Glück auf!
    J. Kraus Mail: kraus.joachim@web.de

    Joachim Kraus am 16. October 2007 um 00:41 Uhr

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