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Die Schul- bzw. Semesterferien stehen vor der Tür, und tausende unzählige Schüler und Studenten sind derzeit auf der Suche nach einer Ferienarbeit. Denn die begehrten Sommerjobs sind knapp, und nur wer sich früh um eine Ferienarbeit kümmert, hat auch eine reelle Chance! Aber was gibt es sonst noch zu beachten? Wieviel darf man eigentlich verdienen, dass auch möglichst viel übrig bleibt vom ausgezahlten Lohn?

Wenn Sie nicht mehr als 2 Monate (bzw. 50 Arbeitstage pro Jahr) in Ihrem Sommerjob tätig sind, dann ist Ihr Verdienst - egal wie hoch (!!) - frei von jeglichen Sozialabgaben! Die einbehaltene Lohnsteuer bekommen Sie am Ende des Jahres über Ihre Einkommenssteuer wieder zurückerstattet! Sollten Sie aber mehrere Ferienarbeiten gemacht haben, dann werden diese selbstverständlich zusammen addiert.

Auch wenn Sie einen Nebenjob haben, der nicht länger als 2 Monate ausgeübt wird, ist dieser sozialversicherungsfrei! Hier ist der Verdienst aber nicht egal, sondern darf 400 Euro pro Monat nicht überschreiten. Sollte der verdienst höher sein greift die gesetzliche Minijob-Regelung, die vorschreibt, dass der Arbeitgeber die Sozialabgaben (11 Prozent Krankenversicherung, 12 Prozent Rentenversicherung und 2 Prozent Lohnsteuer = 25 Prozent vom Gesamtverdienst) zahlt.

Ab dem ersten Juli 2006 ändert sich aber diese Regelung, so werden anstatt der bisherigen 25 Prozent satte 30 für den Arbeitgeber anfallen, da die Krankenversicherung von 11 auf 13 Prozent, und die Rentenversicherung von 12 auf 15 Prozent angehoben wurde.

Wo finde ich Ferienarbeit und Sommerjobs?:

Viel Erfolg bei Ihrer Suche nach einem Sommerjob!